Das neue Energielabel 2021 - Was hat sich verändert?
Energielabel geben bei Lampen, aber auch bei anderen Produkten wie beispielsweise elektrischen Geräten, Auskunft über deren Energieeffizienz. Je höher die Energieeffizienzklasse ist, desto mehr verbraucht das Produkt Energie und somit Strom. Daher ist es ratsam, vor dem Kauf auf das Energielabel zu achten.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Energielabel gibt es bei vielen elektrischen Produkten: Lampen, Autos, Kühlschränken usw.
- neues Energielabel 2021: seit September Skala von A bis G für Lampen, LED-Module und Leuchten
- QR-Code auf dem Energieetikett führt zu einer Produktdatenbank mit Informationen
- Ausphasung weiterer Produkte einhergehend mit dem neuen Energielabel
Update: neues Energielabel 2021
Laut der neuen Energielabel-Verordnung (EU) 2019/2015 (Energy Labelling Regulation: kurz ELR) müssen Lampen, LED-Module und Leuchten, bei denen die Lichtquelle nicht zerstörungsfrei entnommen werden kann, seit September 2021 eine neue Energieeffizienzkennzeichnung tragen. Darauf wird eine Skala von A bis G zu sehen sein, welche für Sie die Wahl eines effizienten Leuchtmittels vereinfacht. Zudem wird das neue Energielabel durch einen QR-Code ergänzt. Dieser stellt Ihnen wichtige Produktinformationen zur Verfügung, welche Ihnen ebenso bei der Auswahl helfen sollen. Ziel der neuen Verordnung ist somit ein besonders verbraucherfreundliches Energieetikett zu schaffen.
Hinweis zur Übergangsfrist
Bis Ende Februar 2023 werden Sie sowohl das alte als auch das neue Energielabel im Handel vorfinden. In diesen 18 Monaten findet die Umetikettierung statt. Ab März 2023 ist das neue Energielabel dann für alle Lampen, Leuchten und LED-Module verpflichtend.
Wie werden die neuen Energieeffizienzklassen berechnet?
Mit dem neuen Energielabel wurde auch die Berechnung der Energieeffizienzklassen neu festgelegt. Eine direkte Zuweisung der Produkte aufgrund ihrer alten Auszeichnung ist nicht möglich. Daher muss die neue Energieeffizienzklasse wie folgt berechnet werden:
Die Klasse wird bestimmt durch Berechnung der Gesamt-Lichtausbeute ηTM aus dem angegebenen Nutzlichtstrom Φuse, der angegebenen Leistungsaufnahme Pon und der Multiplikation mit dem Total-Mains-Faktor FTM.
Zur Bestimmung des Total-Mains-Faktors ist zunächst die Abstrahlcharakteristik gebündeltes (DLS) / nicht gebündeltes Licht (NDLS) und die Netzspannungslichtquelle (MLS) oder Nicht-Netzspannungslichtquelle (NMLS) zu bestimmen. Dabei hilft folgende Tabelle:
Lichtquellentyp | Total-Mains-Faktor |
Ungebündeltes Licht (NDLS), direkt an Netzspannung angeschlossen (MLS) | 1,000 |
Ungebündeltes Licht (NDLS), nicht an Netzspannung angeschlossen (NMLS) | 0,926 |
Gebündeltes Licht (DLS), direkt an der Netzspannung angeschlossen (MLS) | 1,176 |
Gebündeltes Licht (DLS), nicht direkt an der Netzspannung angeschlossen (NMLS) | 1,089 |
Schlussendlich ergibt sich dann aus oben genannter Rechnung folgende Energieeffizienz:
Energieeffizienz | Gesamt-Lichtausbeute in lm/W |
A | 210 |
B | 185 bis 210 |
C | 160 bis 185 |
D | 135 bis 160 |
E | 110 bis 135 |
F | 85 bis 110 |
G | bis 85 |
Vergleich: neues und altes Energielabel
Neues Energielabel seit dem 01.09.2021
muss auf allen Lichtquellen mit einem Lichtstrom zwischen 60 und 82.000 Lumen und OLED angegeben werden (Lampen, LED-Module und Leuchten, bei denen die Lichtquelle nicht zerstörungsfrei entnommen werden kann).
Angaben auf dem Etikett:
- Name / Warenzeichen
- Modell
- Energielabel-Skala A bis G
- Energieverbrauch bei 1.000 Stunden Nutzung
- Energieeffizienzklasse des Produkts
- QR-Code zu EPREL (Produktdatenbank der European Product Registry for Energy Labelling)
Altes Energielabel bis zum 31.08.2021
muss auf allen Lampen, Leuchten und LED-Modulen mit einem Lichtstrom von mehr als 30 Lumen angegeben werden.
Angaben auf dem Etikett:
- Name / Warenzeichen
- Modell
- Energielabel-Skala A++ bis E
- Energieverbrauch bei 1.000 Stunden Nutzung
- Energieeffizienzklasse des Produkts
Das bisherige Energielabel
Seit dem 1. September 2013 gibt es eine überarbeitete Version des 1998 veröffentlichten EU-Energielabel für Lampen. Auf dem Label sind wie bereits vorher schon der Hersteller und der Produktcode sowie die Energieeffizienzklasse der Lampe vermerkt.
Hinzugekommen sind die beiden Klassen, A+ und A++, und die Angabe des Stromverbrauchs in Kilowattstunden bei 1.000 Stunden Nutzung. Die Klassen E bis G wurden abgeschafft. Außerdem werden nun nicht nur Lampen mit ungebündeltem Licht berücksichtigt, sondern auch Lampen mit gebündeltem Licht wie beispielsweise Strahler.
LEDs haben immer mindestens die Energieeffizienzklasse A. Genauso verhält es sich mit Leuchtstoff- und Energiesparlampen. Beim Kauf einer LED-Lampe der Klasse A++ sparen Sie im Vergleich zu einer Leuchte der Klasse D bis zu 90 % an Strom.
Die alten Energieeffizienzklassen
Lampen und Leuchten sind mit einem Energielabel versehen, welches deren Energieeffizienz auf einer Skala von A++ (am effizientesten) bis G (am wenigsten effizient) zeigt. Ohne Energielabel oder bei falschen Angaben können dem Hersteller Sanktionen drohen.
Energieeffizienzklasse | Lampen-Art |
A++ bis A | LEDs |
A+ | Natriumdampflampen |
A bis B | Kompaktleuchtstofflampen |
B | Halogenlampen mit Infrarotbeschichtung |
C | Halogenlampen mit Xenon-Gasfüllung 230 V |
C | Herkömmliche Halogenlampen bei 12 - 24 V |
D bis F | Herkömmliche Halogenlampen bei 230 V |
E-G | Glühbirnen |
Seit 2012 gibt es aufgrund der Verordnung der Europäischen Union Mindestanforderungen, dass Lampen mit klarem Glas und ungebündeltem Licht die Klasse C haben müssen. Lampen mit mattem Glas müssen mindestens die Klasse A besitzen. Glühbirnen dürfen daher seitdem aufgrund ihrer schlechten Energieeffizienz nicht mehr produziert werden. Halogenbirnen mit hoher Spannung verschwinden ebenfalls wegen des enormen Stromverbrauchs langsam vom europäischen Markt.
Wir empfehlen Ihnen: LEDs mit Energieklasse A
Sind Sie an einer leistungsstarken und nachhaltigen Beleuchtung interessiert? Bei uns finden sie ab sofort die effizientesten Leuchtmittel auf dem Markt. LED-Lampen mit der Energieeffizienzklasse A (oder B) bringen viele Vorteilen mit sich. Unter anderem fallen die Stromkosten wesentlich geringer aus, die Produkte verfügen über eine lange Lebensdauer und die CO2-Emissionen sind geringer.
Weitere Maßnahmen
Seit 1. September 2018 ist der nächste und letzte Schritt der Verordnung (EG) Nr. 244/2009 in Kraft. Halogenlampen mit Hauptspannung entsprechen nicht länger den EU-Ökodesign-Richtlinien und können daher nicht mehr auf dem Markt verkauft werden. Der übrige Bestand wird weiterhin verkauft und genutzt. Davon ausgenommen sind die stabförmigen R7s-Halogenlampen und G-Halogen-Stiftsockellampen.
In der Schweiz ist der Verkauf von ungerichteten Halogenlampen seit dem 1. September 2019 vollständig untersagt
Schon seit Ende 2019 müssen Leuchten, dessen Leuchtmittel austauschbar sind, kein Energielabel mehr tragen. Leuchten, die zerstört werden müssten, um das Leuchtmittel zu wechseln, müssen weiterhin ein Energielabel tragen. Bei Produkten, die bereits im Handel sind, muss das Etikett jedoch nicht von der Verpackung entfernt werden.
Die Ausphasung von ineffizienten Leuchtmitteln geht mit der Einführung des neuen Energielabels einen Schritt weiter. Welche Produkte 2021 und 2023 den Markt verlassen, erfahren Sie in unserem Blogartikel "Ausphasung von Lampen 2021: Das sollten Sie beachten!".
Produkte mit sehr guter Energieeffizienz