Die Europäische Norm EN 12464-1

Welche Lichtanforderungen gibt es für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen an ihrem Arbeitsplatz? Die Europäische Norm EN 12464-1 definiert Vorgaben für eine gesunde Beleuchtung in Arbeitsstätten in Europa. Sie soll für eine optimale Sehleistung und den besten Sehkomfort für Menschen mit normalem Sehvermögen sorgen. Außerdem hilft sie Ihnen in Ihrem Betrieb bei der Planung und Einführung von neuen Beleuchtungsanlagen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Norm gibt Richtlinien für ein gesundes, sicheres und produktives Lichtkonzept in unterschiedlichsten Arbeitsräumen vor
  • verschiedene Anwendungsbereiche wie Büros, Industriehallen, Gastronomie oder Gesundheitswesen
  • berücksichtigte Kriterien: Blendungswert (UGR), Lux-Werte (Lx), Farbwiedergabe (Ra) und Flimmerfreiheit von Leuchtmitteln
  • Nutzen der Norm: Schonung der Augen, optimale Orientierungsfähigkeit, bessere Sicht, höhere Produktivität und Vermeidung von Unfällen

 

Was bestimmt die EN 12464-1?

 

Die Beleuchtungsanforderungen werden für verschiedene Bereichen festgelegt, in denen die Arbeit durchgeführt wird. Neben dem Büro gibt es beispielsweise auch allgemeine Bereiche oder Parkhäuser innerhalb und außerhalb des Unternehmens, sowie Industrie-, Sport- und Lagerhallen. Nach folgenden Kriterien richtet sich die Norm aus:

  • Blendungswert (UGR)
  • Lux-Wert (lx)
  • Farbtemperatur und -wiedergabe

 

Blendwert (UGR)

Blendfreie Beleuchtung ist wichtig, um konzentriert und fokussiert arbeiten zu können. Für Büros ist zum Beispiel ein UGR-Wert von < 19 obligatorisch, um optimale Sehleistungen zu garantieren. Direkt- und Reflexblendung sowie Schleierreflexionen sollen vermieden werden, damit Ihre Mitarbeiter*innen komfortabel am Bildschirm arbeiten können und nicht abgelenkt werden. Mehr Details zum Blendwert finden Sie in unserem Blogartikel "Was bedeutet UGR < 19?".

 

Lux-Wert (Lx)

 

Der Lux-Wert zeigt an, wie viel tatsächliche Helligkeit eine Leuchte pro Quadratmeter abstrahlt. Für präzise industrielle Arbeiten oder Zeichenarbeiten wird zum Beispiel ein besonders hoher Wert benötigt. Für Durchgangsbereiche wie Treppen oder Flure ist weniger Beleuchtungsstärke notwendig. Die für diese Lichtintensität verwendete Skala ist in folgende Stufen eingeteilt:

20 - 30 - 50 - 75 - 150 - 200 - 300 - 500 - 750 - 1000 - 1500 - 2000 - 3000 - 5000 (Lux)

2021 wurde die Europäische Norm EN 12464-1 aktualisiert, indem eine zusätzliche Empfehlung für die Lichtleistung (Lux) hinzugefügt wurde. Diese gilt, wenn die Arbeitsumgebung eine höhere Lichtleistung erfordert. Der angepasste Lichtbedarf kann u. a. auf folgende Faktoren zurückgeführt werden:

 

  • Ein Mangel an natürlichem Tageslicht in der Arbeitsumgebung.
  • Eine Abnahme der Sehschärfe des Personals (aufgrund des Alters).
  • Geringe Detailwahrnehmung oder schlechter Kontrast im Raum.
  • Übermäßige Dauer der auszuführenden Aufgaben.

Liegt einer der genannten Punkte vor, so sollte die Lichtstärke um eine Stufe (siehe oben) erhöht werden. Wenn mehrere Faktoren das Arbeitsumfeld beeinflussen, ist es ratsam, den Lux-Wert um zwei Stufen zu erhöhen.



Farbtemperatur und -wiedergabe

 

Die Farbtemperatur und Farbwiedergabe sollten ebenfalls den Anforderungen spezifischer Bereiche entsprechen. Die Skala der Farbtemperaturen reicht dabei von 2.700 Kelvin (Extra Warmweiß) bis 6.000 Kelvin (Tageslichtweiß). In der Gastronomie oder Hotelbranche wird eher ein warmes Licht benötigt, das eine angenehme Atmosphäre schafft. Auch eine hohe Farbwiedergabe kann entscheidend sein, z.B. an Ausstellungsständen und Schaufenstern, sowie im Restaurant oder Supermarkt, wo Lebensmittel besonders frisch und appetitlich aussehen sollen. Wir empfehlen Ihnen für diese Bereiche einen CRI-Wert von mindestens 90 Ra.

In der Industrie oder im Gesundheitswesen kommt es dagegen auf umfangreiche Sichtbarkeit an: Hier ist eine kältere, bläuliche Beleuchtung notwendig, die nicht ermüdet und alle Bereiche gleichmäßig ausleuchtet. Je nach Tätigkeit sollte der CRI-Wert ebenfalls mindestens 90 Ra betragen, beispielsweise bei Detailarbeiten.

 

Flimmerfreie Beleuchtung

 

Laut EU-Norm dürfen Leuchtmittel am Arbeitsplatz nicht flimmern und keine stroboskopischen Effekte, also sichtbare Schwankungen der Lichtintensität, mit sich bringen. Ansonsten kommt es zu Ermüdung, erheblicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens und einer Abnahme der Produktivität. Da wir von BeleuchtungDirekt einen sehr hohen Qualitätsanspruch haben, richten sich alle unsere Produkte auch streng nach dieser Vorgabe. Wählen Sie also ohne Bedenken aus unserem Sortiment aus!

 

Richtwerte für bestimmte Arbeitsbereiche

 

Um Ihnen in bestimmten Arbeitsräumen eine klare Vorstellung von der Norm zu geben, finden Sie im Folgenden einen Überblick über die UGR- und Lux-Werte pro Anwendungsbereich:

Anwendungsbereich Lux Min. Lux Max. UGR CRI (Ra)
Büro        
- Arbeitsplatz (Schreibtisch) 500 1000 <19 80
- Zeichensaal 750 - <16 90
- Tagungsraum 500 1000 <19 80
- Empfangsbereich 300 750 <22 80
Industrielle Arbeit        
- Grobe Arbeit 200 300 <25 60
- Mäßige Arbeit 300 500 <25  80
- Feine Arbeit 500 750 <22 80
- Präzisionsarbeit 750 1000 <19 80
Bildung        
- Klassenzimmer 500 1000 <19 80
- Aula 500 750 <19 80
- Sporthalle 300 500 <22 80
Logistik        
- Be- und Entladen 200 300 <25 80
- Verpacken 300 500 <25 80
- Regale 150 200 <25 80
- Gänge 300 500 <25 80
Einzelhandel        
- Geschäft 300  750  <22 80
- Kassen 500 1000 <19 80
- Einpackbereich 500  1000 <22 80
- Lager 300 500 <25 80
Allgemeine Bereiche        
- Korridor oder Flur 100 - <28 80
- Treppe oder Rolltreppe 150  - <25 80
- Garderobe 200 - <25 80



Welche Risiken vermeiden Sie dank der EU-Norm?

 

Abgesehen von der gesetzlichen Regelung ist die Norm sehr vorteilhaft für Mitarbeiter*innen. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass eine gute Beleuchtung zu einer besseren Leistung und allgemeinem Wohlbefinden führen kann. Insbesondere während der Arbeit am Bildschirm wird einer schnellen Ermüdung der Augen vorgebeugt und die Bewältigung von Sehaufgaben sichergestellt.

In Industrie oder Gewerbe steht die Sicherheit der Mitarbeiter*innen im Vordergrund: Schlecht ausgeleuchtete Arbeitsplätze sind problematisch, da schnell drehende Maschinen vom Auge als “nicht in Betrieb” wahrgenommen werden und zur Gefahrenquelle werden können. Bei gering beleuchteten Betriebswegen zwischen engen Regalen besteht zudem erhöhte Gefahr von Personen- oder Sachschäden. Beugen Sie also mithilfe der richtigen Beleuchtung diesen Risiken vor!



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