Förderung von LED-Beleuchtung in Österreich

Was viele nicht wissen: LED-Beleuchtung wird in vielen Fällen staatlich gefördert. Diese Förderung gilt sowohl für Innen-, als auch für Außen- und Straßenbeleuchtung. Denn durch LEDs kann ein Großteil an Energie eingespart werden – davon profitiert auch die Umwelt. Wir geben einen Überblick über Fördermöglichkeiten und die Bedingungen, welche erfüllt werden müssen.

Arbeitsplatz aus der VogelperspektiveArbeitsplatz aus der Vogelperspektive
Jetzt Förderung beantragen und zu LED wechseln (iStock/Jirapong Manustrong)

Das Wichtigste auf einen Blick: 

 

  • Betriebe und Gemeinden können Außen- bzw. Straßenbeleuchtung und LED-Innenbeleuchtung fördern lassen
  • wichtig für die Bewilligung sind die Energieeinsparungen, die erzielt werden, sowie die Art der LEDs, welche verbaut wird
  • vor allem sensorgesteuerte Beleuchtung kann für eine merkbare Steigerung der Effizienz sorgen
  • praktische Linktipps zu Formularen und weiteren Informationsmöglichkeiten

Fördermöglichkeiten für Betriebe

Straßenbeleuchtung

Fördermittel werden für alle Unternehmen oder Organisation, die unternehmerisch tätig sind, bereitgestellt. Ebenso sind Vereine und religiöse Einrichtungen berechtigt. Unterstützt werden die Optimierung von Straßen- und Außenbeleuchtung, sowie die Beleuchtung in Gebäuden, wenn etwa durch sensorgesteuerte Lichtanlagen mindestens 10 % Energie eingespart werden. Dazu muss die Optimierung eine Mindestanzahl von 20 Lichtpunkten umfassen und der Antrag vor der ersten Bestellung der Anlagenteile gestellt werden.


Die Höhe der Unterstützung hängt von der Wattzahl der Leuchtmittel ab und wird pauschal abgerechnet. Für den Einsatz einer Lichtsteuerung wird ein Zuschlag von 20 % auf die Pauschalförderung gewährt.

LED-Systeme im Innenbereich

Für Innenbereiche kann jedes Unternehmen oder unternehmerisch tätige Organisation, Vereine und religiöse Gemeinschaften eine Förderung beantragen. Diese gilt, wenn das LED-System über eine Anschlussleistung von mindestens 500 Watt verfügt und zur Beleuchtung eines bestehenden, betrieblich genutzten Objekts verwendet wird.


Die Unterstützung wird gewährt, wenn Sie Ihre konventionelle Leuchtmittel durch ein neues LED-System ersetzen, welches zudem ein modernes Lichtsteuerungssystem umfasst, wie etwa Tageslicht- und/oder Bewegungssensoren. Ein Beispiel hierfür ist die DALI-Lichtsteuerung: flexibel und intuitiv. Nicht nur die Lichtanlage selbst wird finanziell gefördert, sondern auch deren Planung und Einbau. Den Antrag auf Förderung stellen Sie nach der Optimierungsmaßnahme, aber vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Rechnungsdatum.

Linktipps

Erleuchtete Glühlampe: TippDas Informationsblatt Energiesparen in Betrieben gibt weitere Informationen und Links zu den relevanten Anträgen.

Detaillierte Angaben und wichtige Links zu Formularen finden Sie im Informationsblatt LED-Systeme im Innenbereich in Betrieben.

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Fördermöglichkeiten für Gemeinden

Straßenbeleuchtung

Alle österreichischen Gemeinden können sich fördern lassen. Zu den Maßnahmen, die unterstützt werden, zählen die Beleuchtung im Freien und in Bestandsgebäuden. In den Gebäuden sollen zwingend Energieeinsparungen von mindestens 10 % erzielt werden, etwa durch den Einbau von Sensoren und sensorkompatiblen Leuchtmitteln. Dabei werden nicht nur die Lichtanlage selbst, sondern auch deren Einbau und Planung finanziell unterstützt.


Die Antragstellung für Energiesparmaßnahmen muss vor dem Erwerb der Anlagenteilen erfolgen. Für Ihren Antrag benötigen Sie unter anderem alle relevanten Kostenvoranschläge, eine technische Beschreibung und Formulare zur Leuchtenaufstellung und eine Planerbestätigung, wenn es sich um Außen- bzw. Straßenbeleuchtung handelt. Bitte beachten Sie, dass die Maßnahmen mindestens die Optimierung von 20 Lichtpunkten umfassen müssen.


Bei Straßen- und Außenbeleuchtung wird eine pauschale Förderung je Lichtpunkt gewährt, wobei sich die Höhe der Förderung nach dem jeweiligen Verbrauch des Leuchtmittels in Watt richtet. Maximal werden 30 % der Kosten gefördert, ein Zuschlag für Lichtsteuerung ist zusätzlich möglich. Sonstige Energiesparmaßnahmen werden mit 18 % gefördert, hier liegt das Maximum bei 450 € je Tonne CO2, die eingespart wurde.

LED-Systeme im Innenbereich

LED- und Lichtsteuerungssysteme werden in allen Gemeinden gefördert, sofern sich das entsprechende Bundesland finanziell an dem zu fördernden Projekt beteiligt. Förderungsberechtigt sind LED-Systeme, welche zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Bestandsobjekten genutzt werden. Dies beinhaltet den Wechsel von konventioneller Beleuchtung zu LEDs, sowie die Kombination dieser mit einem Lichtsteuerungssystem.


Was wird gefördert?

  • Planung und Einbau
  • Anlagenteile
  • LED-Leuchten
  • Leitungen, Kabel, Tragsysteme
  • Steck-, Steuer- und Schaltgeräte
  • Steuerungssysteme

Die Fristen für die Antragstellung liegen nach der Projektumsetzung und sind mit einem Zeitraum von spätestens 6 Monaten nach Rechnungslegung angesetzt. Die Förderungspauschale liegt bei 360 € je kW, zusätzlich ist ein Zuschlag von 60 €/kW für Lichtsteuerung möglich.

Linktipps

Erleuchtete Glühlampe: TippWeitere Informationen und alle relevanten Links zu Antragsformularen finden Sie im Informationsblatt der Umweltförderung.


Das Merkblatt für LED-Systeme im Innenbereich in Gemeinden enthält weiterführende Informationen und alle Angaben zu den Antragsformalitäten.

 

Hinweis: BeleuchtungDirekt führt keine Beratung zur Förderung aus - bitte wenden Sie sich diesbezüglich an offizielle Stellen.

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